Im Falle, dass ein Züchter aus einem anderen Zuchtverein in den RTBD wechselt oder ein Züchter einen erwachsenen Zuchthund mit Papieren und bereits erteilter Zuchttauglichkeit eines anderen Vereins ankauft, gilt für die Anerkennung der ZZL folgendes:
Bestehende Zuchttauglichkeiten von anderen Vereinen werden grundsätzlich unter der Bedingung übernommen, dass sie den Zulassungsbestimmungen des RTBD nicht zuwiderlaufen und dass alle klinischen und genetischen Untersuchungsbefunde, die der RTBD verlangt, lückenlos nachgewiesen werden können.
Die notwendigen Unterlagen und Formulare der Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) müssen umgehend nach Eintritt in den RTBD bzw. Ankauf des Zuchthundes beim Zuchtbuchamt eingereicht werden.
Selbstverständlich ist es kein Problem, fehlende Untersuchungsergebnisse vor einer Belegung innerhalb des RTBD beim Zuchtbuchamt nachzureichen. Wurde die Zuchtzulassung lediglich von einem Tierarzt bescheinigt oder nicht ausreichend schriftlich dokumentiert, wird der Bolonka beim RTBD zu einer erneuten ZTP vorgestellt, die in diesem Fall aber kostenfrei ist.